Angebot
Kostenlos
Es ist üblich, dass die im Bundesverband (AMÖ) zusammengeschlossenen Möbelspediteure Angebote für einen Umzug kostenlos abgeben. Deshalb Vorsicht, wenn mit "kostenlosen Angeboten" geworben wird.
Beim angebotenen "leicht gemachten Umzug", bei dem außer einer Telefonnummer keine zusätzlichen Angaben, wie Name und Adresse des Unternehmens, genannt werden, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Wer mit Preisangeboten wirbt, z.B. EUR 11,-- je Stunde, verstößt gegen das Gesetz des lauteren Wettbewerbs. Derartige Angebote täuschen den Interessenten über die tatsächlichen Kosten wie Fahrzeug, Packmaterialien, Außenaufzüge, Versicherungen u.a., hinweg. Wer mit einem AMÖ-Spediteur umzieht, wird in allen Fragen seriös beraten.
Seriös
Darauf sollten Sie achten:
Bevor eine Umzugsdienstleistung in Anspruch genommen wird, lässt sich der Umziehende in der Regel zwei oder drei Angebote erstellen, um dann den Spediteur auszuwählen, der eine Leistung verspricht und auch hält, die mit den Vorstellungen des Umziehenden übereinstimmt. Und das ist im Normalfall mehr als nur der Preis.
Deshalb ist es für einen Möbelspediteur, der mit dem Zertifikat "Anerkannter AMÖ Fachbetrieb" ausgestattet ist selbstverständlich, ein seriöses Angebot abzugeben. Aber auch der Umziehende sollte wissen, wann ein Angebot seriös ist.
Hier die wichtigsten Hinweise:
Aus dem Umzugsvolumen lässt sich der Zeitbedarf ermitteln. Ist das Umzugsvolumen zu niedrig angesetzt, erscheint das Angebot günstig, doch die Rechnung ist entsprechend höher. AMÖ-Spediteure und deren Umzugsberater arbeiten hier mit einem bewährten Hilfsmittel, der Umzugsgutliste. In ihr ist ein Umrechnungsschlüssel für Tische, Anbauschränke, Betten, Vitrinen, Wäschetruhen und ähnliche Gegenstände - insgesamt 93 - angegeben. Damit kann das Umzugsvolumen genauer geschätzt werden als durch die Schätzung - auch des Fachmannes - nur mit dem Auge. Als Anlage zum Umzugsangebot sollte eine Leistungsbeschreibung nicht fehlen. Sie ist anschließend Rechnungsgrundlage für den Umzug. Die Leistungsbeschreibung muss sämtliche Nebenleistungen mit dem Zeitbedarf enthalten, um dem Kunden einen Überblick zu geben, was am Ende der Umzug kosten wird. Bei pauschal gemachten Angaben zu Nebenleistungen sollte der Kunde vorsichtig sein und auf einer transparenten Darstellung bestehen.
Vergleiche
Angebotsvergleiche sind dann schwierig, wenn der Umziehende keine Möglichkeiten eines wirklichen Leistungsvergleichs hat, weil er die wesentlichen Kriterien nicht kennt. Deshalb sollte der Umziehende die ihm vorliegenden Angebote auf Vergleichbarkeit prüfen. Das ist ihm nur dann möglich, wenn er sämtliche Einzelposten in den Angeboten auf einen Nenner bringen kann.
Vergleichskriterien:
Umzugsvolumen. Weniger Volumen ergibt weniger benötigte Zeit. Mit der Umzugsgutliste kann das Volumen überprüft werden.
Vereinbarte Nebenleistungen. Anhand einer ausführlichen Leistungsbeschreibung, die zu jedem Angebot eines AMÖ-Spediteurs gehört, kann der Umziehende nachprüfen, ob die angegebenen Zeiten realistisch sind. Allein aus diesem Grund sollte der Umziehende bei Angeboten auf schriftlicher Abgabe mit Leistungsbeschreibung und Kopie der Umzugsgutliste bestehen.
Voranschläge
Ein Kostenvoranschlag ist keine Kostengarantie
Wenn ein Kunde von einem Möbelspediteur für seinen Umzug einen Kostenvoranschlag verlangt, wird es sich bei dem Endpreis immer um einen geschätzten Preis handeln. Deshalb kann der Umzugskunde bei der Endrechnung nicht darauf bestehen, dass der Rechnungsendpreis dem des Kostenvoranschlags entspricht.
In diesem Zusammenhang ist es auch unerheblich, ob der Möbelspediteur den Kunden vor oder im Verlauf des Umzugs darauf aufmerksam macht, dass der Umzug teurer werden kann als im Kostenvoranschlag angegeben
In einem derartigen Fall hätte der Kunde nur die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, was wiederum Erstattungsansprüche des Möbelspediteurs nach sich ziehen würde, weil - wie eingangs festgestellt - ein Kostenvoranschlag keine Kostengarantie darstellt. Ist jedoch ein Festpreis als Endpreis im Kostenvoranschlag ausdrücklich vereinbart, muss sich der Möbelspediteur auch daran halten, vorausgesetzt, der Kunde ändert während des Umzugs den Vertrag nicht dahingehend, dass er nicht vereinbarte Leistungen zusätzlich verlangt.