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Umzugsratgeber
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Die AMÖ-Einigungsstelle Überall, wo Menschen handeln, werden auch Fehler gemacht. Diese Binsenweisheit gilt selbstverständlich auch dort, wo Umzugsspediteure tätig sind. So kommt es auch immer wieder einmal vor, dass ein Umzugskunde mit der Leistung seines AMÖ-Spediteurs nicht zufrieden ist. Was soll er tun, wenn z.B. Schäden entstanden sind, bei denen beide Seiten unterschiedlicher Auffassung über deren Höhe und entsprechenden Ausgleich sind, und es nicht zu einer unmittelbaren Einigung kommt? Die Verärgerung ist dann nachhaltig und der Kunde sicher nicht bereit, positiv über seine Umzugserfahrungen mit einem AMÖ-Spediteur zu berichten. Hier setzte der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) schon vor Jahren ein Zeichen und richtete eine Einigungsstelle in Hattersheim ein, an die sich jeder Umzugskunde eines AMÖ-Spediteurs kostenlos wenden kann, wenn es in strittigen Angelegenheiten des Umzugs zu keiner Einigung zwischen Umzugsspediteur und Kunde kommt. Alle Umzugsspediteure, die das Zertifikat "Anerkannter AMÖ-Fachbetrieb" des jeweiligen Jahres erhalten, verpflichten sich vorher in einer 10-Punkte-Erklärung, u.a. dem Spruch der Einigungsstelle zu folgen. Das bedeutet für den Kunden, dass sein Anliegen sorgfältig und unabhängig im sogenannten "vorjuristischen Raum" geprüft wird. Dazu reichen Kunde und Umzugsspediteur sämtliche mit dem Auftrag verbundenen Unterlagen bei der Einigungsstelle in Hattersheim ein. Von dort aus ergeht dann auch der entsprechende Entscheid an den AMÖ-Spediteur. Diese Form der Kontrolle von Dienstleistungen der AMÖ-Mitglieder soll den Kunden - und damit den Verbrauchern - zeigen, wie ernst es der Verband mit der Qualität der Dienstleistung seiner Mitglieder nimmt.
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